Im Planungsbüro Graw hat Klimaschutz Priorität. Es ist unser klares Ziel, durch unsere Arbeit eine Energieversorgung für Projekte sicherzustellen, die zu 100 % aus erneuerbaren Energien besteht und die Ressourcen schont. Dafür betreiben wir eigene Forschungen. Und wir bieten spezifische Klimaschutzleistungen.
Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat sich die Bundesregierung das Langzeitziel gesetzt, eine nahezu klimaneutrale Energieversorgung bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Basierend auf dem Übereinkommen UN Decision 1/CP.21, mit dem am 12. Dezember 2015 anlässlich der Internationalen Klimakonferenz in Paris die erste umfassende und weltweit rechtsverbindliche Klimaschutzvereinbarung beschlossen wurde, hat die Bundesregierung mit diesem Plan im November 2016 ihre nationalen Klimaschutzziele bestätigt und weiter präzisiert.
Diese Ziele verfolgen wir seit 1991. Bereits früh haben wir energietechnische Strategien entwickelt, um die Transformationsprozesse der Energieversorgung von fossiler zu erneuerbarer Energie umfassend zu gestalten. Technische Anlagen begleiten ein Gebäude über viele Jahrzehnte. Somit sind die Auswirkungen unserer Planung auf die Umwelt zukünftiger Generationen bedeutsam und erfordern durchdachte und nachhaltige Lösungen. Die Energiebedarfe für die Teilbereiche Strom, Wärme und Mobilität haben wir von Anfang an zusammen gedacht. So kamen wir bereits früh zu Lösungen, die bis heute innovativ, ressourcenschonend und wirtschaftlich zugleich sind.
Als kompetente Fachplaner der Gebäudetechnik bieten wir Ihnen erprobte und zukunftsorientierte Lösungen, die eine Bandbreite baulicher Aufgaben mit umweltschonender Technik verbinden.
Dafür stehen wir mit unserem Namen - seit dem ersten Projekt.
Fünf Kernaussagen zum Klimaschutz
„Am 12. Dezember 2015 wurde in Paris Geschichte geschrieben: Auf der internationalen Klimakonferenz, auch "COP 21" genannt, wurde das Pariser Abkommen beschlossen. Nach vielen Jahren intensiver Verhandlungen haben sich damit alle Staaten dazu verpflichtet, die Weltwirtschaft auf klimafreundliche Weise zu verändern. Das ist ein historischer Schritt – nach der bisherigen Regelung im sogenannten Kyoto-Protokoll waren nur einige Industriestaaten dazu verpflichtet, Emissionen zu senken.“ [1]
Die Kernelemente des Pariser Vertrages, die auf der entsprechenden Website der Vereinten Nationen als mittlerweile berühmte «Decision 1/CP.21» abgerufen werden kann, besagen zusammengefasst folgendes:
„Erstens(Artikel 2) wird das Ziel, die menschengemachte Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, völkerrechtlich bestätigt. Gleichzeitig werden Anstrengungen eingefordert, die sogar eine Begrenzung auf 1,5°C erlauben.
Zweitens(Artikel 4) soll deshalb der Scheitelpunkt der globalen klimarelevanten Emissionen «so bald wie möglich» überschritten werden, so dass sich in der 2. Jahrhunderthälfte ein Gleichgewicht zwischen Quellen und Senken für Treibhausgase einstellen kann («Klimaneutralität»).
Drittens(Artikel 4 und 14) sind alle Vertragsstaaten verpflichtet, freiwillige nationale Beiträge ( «Nationally Determined Contributions», abgekürzt: NDCs) zur Begrenzung der Erderwärmung gemäß Artikel 2 vorzulegen und umzusetzen. Diese Beiträge sind alle fünf Jahre nach besten Kräften zu erhöhen. Um zu überprüfen, ob diese nationalen Maßnahmen überhaupt ausreichen, soll 2023 ein umfassender Kassensturz ( «Global Stocktake») vorgenommen werden, der dann ebenfalls alle fünf Jahre wiederholt wird.
Viertens(Artikel 7) sollen alle Vertragsstaaten nationale Anpassungspläne formulieren und implementieren sowie entsprechende Informationen über die entsprechenden Anstrengungen regelmäßig kommunizieren.
Fünftens(Artikel 13) wird verlangt, dass alle nationalen Informationen (über Treibhausgasvermeidung, sektorale Anpassung, Prozessunterstützung etc.) von internationalen Expertenteams überprüft werden. Dies soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von Ländermaßnahmen sicherstellen.
Der Vertrag enthält natürlich noch viele andere Elemente, aber die politische Substanz steckt in den genannten fünf Punkten.“ [2]
[1] https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/pariser-abkommen/
[2] S. Rahmsdorf, H. J. Schellnhuber, Der Klimawandel. 8. vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 2018. Reihe C. H. Beck Wissen, C. H. Beck oHG, München.